Die Kfz-Haftpflichtversicherung
ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindest-Versicherungssumme von € 7,6 Mio. vor. Die Höhe ist unabhängig von PS und Alter des Fahrzeuges.
Für jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug muss daher diese Absicherung bestehen. Die Versicherung bezahlt von Ihnen verursachte Schäden, die durch die Verwendung des Fahrzeuges entstehen.
Ersetzt werden Personen- und Vermögensschäden